Über 200 Menschen wurden noch kurz vor der Befreiung Dortmunds von der Gestapo in Bittermark und Rombergpark ermordet: „Am 4. April 1952 verkündete das Schöffengericht das von den Dortmundern lang erwartete Urteil. Von dem Exekutionskommando der Dortmunder Gestapo, das nach Ostern 1945 in alle Welt flüchtete, kamen 1952 lediglich 27 Mörder vor Gericht. 15 von ihnen wurden freigesprochen.

„Die Angeklagten hätten nur Befehle ausgeführt“, so der Gerichtsvorsitzende bei der Urteilsbegründung wörtlich […]. Die Richter des Landgerichtes vertraten die Auffassung, die Schuld an den Verbrechen treffe allein den Vorgesetzten, der die Befehle zur Exekution gab.“ (Quelle)